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Unsere Siegel

DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis I

Unabhängig von anderen Bildungsträgern wird das Siegel: DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis I nach entsprechender Prüfung durch den Ausschuss des DSLV vergeben und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Anforderungen für dieses Siegel sind:

  • Nachweis einer Ausbildung von min. 30 UE und entsprechendem Nachweis eines Praktikums (mind. 30 UE)
  • Bescheinigung der Rettungsfähigkeit (min. Bronze) nicht älter als 2 Jahre
  • Bescheinigung eines 1. Hilfe Kurses nicht älter als 2 Jahre
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Infos zur Ausbildung gibt es hier


DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis II

Unabhängig von anderen Bildungsträgern wird das Siegel: DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis II nach entsprechender Prüfung durch den Ausschuss des DSLV vergeben und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Anforderungen für dieses Siegel sind:

  • Nachweis einer Ausbildung von min. 60 UE und entsprechendem Nachweis eines Praktikums (min. 30 UE)
  • Bescheinigung der Rettungsfähigkeit (min. Bronze) nicht älter als 2 Jahre
  • Bescheinigung eines 1. Hilfe Kurses nicht älter als 2 Jahre
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Infos zur Ausbildung gibt es hier


DSLV diplomierte*r Schwimmlehrer*in

Das Siegel DSLV diplomierte*r Schwimmlehrer*in wird nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung durch den Ausschuss des DSLV vergeben und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Anforderungen für dieses Siegel sind:

  • Teilnahme an allen geforderten Modulen sowie an den Praxiseinheiten und Bestehen der Abschlussprüfung
  • Bescheinigung der Rettungsfähigkeit (Silber) inkl. Erste-Hilfe nicht älter als 2 Jahre
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Mitgliedschaft im DSLV
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Infos zur Ausbildung gibt es hier

Eine Mitgliedschaft (min. passiv) im DSLV ist zwingend erforderlich.


DSLV geprüfter Inklusionsschwimmlehrer*in

Siegelanforderungen für den/die DSLV geprüften Inklusionsschwimmlehrerin

Das Siegel DSLV geprüfter Inklusionsschwimmlehrerin wird nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung durch den Ausschuss des DSLV vergeben.

Anforderungen für dieses Siegel sind:

  • Erfolgreiche Teilnahme an allen theoretischen und praktischen Modulen der Ausbildung
  • Durchführung eines Lehrversuchs, bei dem eine Schwimmstunde mit Kindern mit Beeinträchtigungen am Praxistag vorbereitet und geleitet wird.
  • Nachweis über eine gültige Rettungsfähigkeit (Bronze) inklusive Erste-Hilfe-Zertifikat (nicht älter als 2 Jahre).
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
  • Nachweis über eine abgeschlossene Schwimmlehrerausbildung mit mindestens 30 Unterrichtseinheiten (UE).
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Infos zur Ausbildung gibt es hier 


DSLV geprüfte Schwimmschule

Auch interessierte Schwimmschulen können das Siegel beantragen.

Das Siegel: DSLV geprüfte Schwimmschule wird nach entsprechender Prüfung durch den Ausschuss des DSLV vergeben und hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Anforderungen für dieses Siegel sind:

Entsprechende Nachweise

  • min. ein*e Schwimmlehrer*in pro Standort, der min. die Ausbildung DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis I erfolgreich absolviert hat
  • Kindgerechte Lernorte
  • Zielgruppenorientierte Angebote
  • Einheitliche Organisationsstruktur
  • Nachhaltigkeit des Angebotes
  • Präventiver Gesundheitscheck
  • Sicherung des Lernerfolges
  • Schriftliche Anerkennung der „Charta der Rechte des Kindes“
  • Anerkennung des Ehrenkodex des DSLV

Der Verband erhebt hierfür eine Schutzgebühr von 250 Euro. Eine Mitgliedschaft (min. passiv) im DSLV ist zwingend erforderlich.


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