DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis I
Unabhängig von anderen Bildungsträgern wird das Siegel: DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis I nach entsprechender Prüfung durch den Ausschuss des DSLV vergeben und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Anforderungen für dieses Siegel sind:
- Nachweis einer Ausbildung von min. 30 UE und entsprechendem Nachweis eines Praktikums (mind. 30 UE)
- Bescheinigung der Rettungsfähigkeit (min. Bronze) nicht älter als 2 Jahre
- Bescheinigung eines 1. Hilfe Kurses nicht älter als 2 Jahre
- Erweitertes Führungszeugnis
- Infos zur Ausbildung gibt es hier
DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis II
Unabhängig von anderen Bildungsträgern wird das Siegel: DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis II nach entsprechender Prüfung durch den Ausschuss des DSLV vergeben und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Anforderungen für dieses Siegel sind:
- Nachweis einer Ausbildung von min. 60 UE und entsprechendem Nachweis eines Praktikums (min. 30 UE)
- Bescheinigung der Rettungsfähigkeit (min. Bronze) nicht älter als 2 Jahre
- Bescheinigung eines 1. Hilfe Kurses nicht älter als 2 Jahre
- Erweitertes Führungszeugnis
- Infos zur Ausbildung gibt es hier
DSLV diplomierte*r Schwimmlehrer*in
Das Siegel DSLV diplomierte*r Schwimmlehrer*in wird nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung durch den Ausschuss des DSLV vergeben und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Anforderungen für dieses Siegel sind:
- Teilnahme an allen geforderten Modulen sowie an den Praxiseinheiten und Bestehen der Abschlussprüfung
- Bescheinigung der Rettungsfähigkeit (Silber) inkl. Erste-Hilfe nicht älter als 2 Jahre
- Erweitertes Führungszeugnis
- Mitgliedschaft im DSLV
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Infos zur Ausbildung gibt es hier
Eine Mitgliedschaft (min. passiv) im DSLV ist zwingend erforderlich.
DSLV geprüfter Inklusionsschwimmlehrer*in
Siegelanforderungen für den/die DSLV geprüften Inklusionsschwimmlehrerin
Das Siegel DSLV geprüfter Inklusionsschwimmlehrerin wird nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung durch den Ausschuss des DSLV vergeben.
Anforderungen für dieses Siegel sind:
- Erfolgreiche Teilnahme an allen theoretischen und praktischen Modulen der Ausbildung
- Durchführung eines Lehrversuchs, bei dem eine Schwimmstunde mit Kindern mit Beeinträchtigungen am Praxistag vorbereitet und geleitet wird.
- Nachweis über eine gültige Rettungsfähigkeit (Bronze) inklusive Erste-Hilfe-Zertifikat (nicht älter als 2 Jahre).
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
- Nachweis über eine abgeschlossene Schwimmlehrerausbildung mit mindestens 30 Unterrichtseinheiten (UE).
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Infos zur Ausbildung gibt es hier
DSLV geprüfte Schwimmschule
Auch interessierte Schwimmschulen können das Siegel beantragen.
Das Siegel: DSLV geprüfte Schwimmschule wird nach entsprechender Prüfung durch den Ausschuss des DSLV vergeben und hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Anforderungen für dieses Siegel sind:
Entsprechende Nachweise
- min. ein*e Schwimmlehrer*in pro Standort, der min. die Ausbildung DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis I erfolgreich absolviert hat
- Kindgerechte Lernorte
- Zielgruppenorientierte Angebote
- Einheitliche Organisationsstruktur
- Nachhaltigkeit des Angebotes
- Präventiver Gesundheitscheck
- Sicherung des Lernerfolges
- Schriftliche Anerkennung der „Charta der Rechte des Kindes“
- Anerkennung des Ehrenkodex des DSLV
Der Verband erhebt hierfür eine Schutzgebühr von 250 Euro. Eine Mitgliedschaft (min. passiv) im DSLV ist zwingend erforderlich.
Sie haben Interesse an einem der Siegel?