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Auffrischung Lizenzen

Die DSLV-Lizenzen sind nach Erwerb vier Jahre (zum Ende des Jahres) gültig und müssen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer mit einer Weiterbildung von mindestens 15 UE aufgefrischt werden. Der Inhalt der Auffrischung muss sich auf das Thema Schwimmen/Training mit Kindern beziehen. Kursteilnehmer*innen der DSLV-Ausbildungen haben folgende Möglichkeiten, ihre Lizenz während der Gültigkeit aufzufrischen:

  • 1x jährlich bietet der DSLV eine Auffrischung über 16 UE (Theorie 8 UE + Praxis 8 UE) im Großraum Nürnberg an. Kosten: 150€, Mindestteilnehmerzahl: 8
  • Anerkennung der DSLV-Ausbildung zum/zur Inklusionsschwimmlehrer*in
  • Anerkennung der Aus- und Weiterbildungen von anderen Trägern (z.B. dsv, dsv-jugend, Wasserwacht, private Anbieter, etc.)

Hinweis: Es ist auch möglich, 2 Weiterbildungen à 8 UE einzureichen.

Teilnehmer*innen der Ausbildungen zum/zur DSLV geprüften Schwimmlehrer*in Basis I und II haben für die Auffrischung zusätzlich die Möglichkeit, weitere Module der Ausbildung zum/zur diplomierten Schwimmlehrer*in (DSLV e.V.) zu absolvieren.

Externe, die ihre Schwimmausbildung (z.B. Trainer C) bei anderen Verbänden absolviert haben, haben ebenfalls die Möglichkeit, einzelne Module der DLSV-Ausbildungen zu buchen. Diese können bei den jeweiligen Verbänden als Auffrischung anerkannt werden. Zwingend notwendig ist allerdings eine vorherige Abfrage beim zuständigen Schwimmverband.