Die DSLV-Lizenzen sind nach Erwerb vier Jahre (zum Ende des Jahres) gültig und müssen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer mit einer Weiterbildung von mindestens 15 UE aufgefrischt werden. Der Inhalt der Auffrischung muss sich auf das Thema Schwimmen/Training mit Kindern beziehen. Kursteilnehmer*innen der DSLV-Ausbildungen haben folgende Möglichkeiten, ihre Lizenz während der Gültigkeit aufzufrischen:
- Der DSLV bietet Auffrischungen über 8 UE im Großraum Nürnberg an. Mindestteilnehmerzahl: 8
- Anerkennung der zum/zur DSLV geprüften Inklusionsschwimmlehrer*in
- Anerkennung der Aus- und Weiterbildungen von anderen Trägern (z.B. dsv, dsv-jugend, Wasserwacht, private Anbieter, etc.)
Hinweis: Es ist auch möglich, 2 Weiterbildungen à 8 UE einzureichen.
Externe, die ihre Schwimmausbildung (z.B. Trainer C) bei anderen Verbänden absolviert haben, haben ebenfalls die Möglichkeit, einzelne Module der DLSV-Ausbildungen zu buchen. Diese können bei den jeweiligen Verbänden als Auffrischung anerkannt werden. Zwingend notwendig ist allerdings eine vorherige Abfrage beim zuständigen Schwimmverband.