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Unsere Siegel

DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis I

Unabhängig von anderen Bildungsträgern wird das Siegel: DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis I nach entsprechender Prüfung durch den Ausschuss des DSLV vergeben und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Anforderungen für dieses Siegel sind:

  • Nachweis einer Ausbildung von min. 30 UE und entsprechendem Nachweis eines Praktikums (mind. 30 UE)
  • Bescheinigung der Rettungsfähigkeit (min. Bronze) nicht älter als 2 Jahre
  • Bescheinigung eines 1. Hilfe Kurses nicht älter als 2 Jahre
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Infos zur Ausbildung gibt es hier

Der Verband erhebt hierfür eine Schutzgebühr von 50 Euro. Für Mitglieder des DSLV beträgt die Schutzgebühr 25 Euro.


DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis II

Unabhängig von anderen Bildungsträgern wird das Siegel: DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis II nach entsprechender Prüfung durch den Ausschuss des DSLV vergeben und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Anforderungen für dieses Siegel sind:

  • Nachweis einer Ausbildung von min. 60 UE und entsprechendem Nachweis eines Praktikums (min. 30 UE)
  • Bescheinigung der Rettungsfähigkeit (min. Bronze) nicht älter als 2 Jahre
  • Bescheinigung eines 1. Hilfe Kurses nicht älter als 2 Jahre
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Infos zur Ausbildung gibt es hier

Der Verband erhebt hierfür eine Schutzgebühr von 50 Euro. Für Mitglieder des DSLV beträgt die Schutzgebühr 25 Euro.


DSLV diplomierte*r Schwimmlehrer*in

Das Siegel DSLV diplomierte*r Schwimmlehrer*in wird nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung durch den Ausschuss des DSLV vergeben und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Anforderungen für dieses Siegel sind:

  • Teilnahme an allen geforderten Modulen sowie an den Praxiseinheiten und am Prüfungstag
  • Bescheinigung der Rettungsfähigkeit (Silber) inkl. Erste-Hilfe nicht älter als 2 Jahre
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Mitgliedschaft im DSLV
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Infos zur Ausbildung gibt es hier

Eine Mitgliedschaft (min. passiv) im DSLV ist zwingend erforderlich.


Ausbildung zum/zur Inklusionsschwimmlehrer*in

Diese Ausbildung richtet sich an Schwimmlehrer*innen, die sich vorstellen können, in Zukunft Schwimmunterricht für Menschen mit Beeinträchtigung abzuhalten. Diese Ausbildung ist in dieser Form einmalig in Deutschland und soll vor allem den Inklusionsgedanken fördern und evtl. Ängste und Vorbehalte gegenüber Menschen mit Beeinträchtigung abbauen. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Ausbildung sind: Nachweis über eine Grundausbildung Schwimmen lernen, 1. Hilfe Kurs und Rettungsschwimmer mind. in Bronze (max. 2 Jahre alt)

Mehr dazu finden Sie auf der Seite der Stiftung Deuschland Schwimmt.


DSLV geprüfte Schwimmschule

Auch interessierte Schwimmschulen können das Siegel beantragen.

Das Siegel: DSLV geprüfte Schwimmschule wird nach entsprechender Prüfung durch den Ausschuss des DSLV vergeben und hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Anforderungen für dieses Siegel sind:

Entsprechende Nachweise

  • min. ein*e Schwimmlehrer*in pro Standort, der min. die Ausbildung DSLV geprüfte*r Schwimmlehrer*in – Basis I erfolgreich absolviert hat
  • Kindgerechte Lernorte
  • Zielgruppenorientierte Angebote
  • Einheitliche Organisationsstruktur
  • Nachhaltigkeit des Angebotes
  • Präventiver Gesundheitscheck
  • Sicherung des Lernerfolges
  • Schriftliche Anerkennung der „Charta der Rechte des Kindes“
  • Anerkennung des Ehrenkodex des DSLV

Der Verband erhebt hierfür eine Schutzgebühr von 250 Euro. Eine Mitgliedschaft (min. passiv) im DSLV ist zwingend erforderlich.


DSLV geprüftes Schwimmlern-Produkt

Schwimmlern-Produkte, die entsprechende Voraussetzungen erfüllen, können auf Antrag vom Verband das Siegel: „Empfohlen durch den Deutschen Schwimmlehrer Verband“ erhalten.

Der Verband erhebt hierfür eine Schutzgebühr von 500 Euro/Jahr.


DSLV geprüftes Produkt

Empfohlene Produkte, die entsprechende Voraussetzungen erfüllen, können auf Antrag vom Verband das Siegel: „Empfohlen durch den Deutschen Schwimmlehrer Verband“ erhalten.

Der Verband erhebt hierfür eine Schutzgebühr von 500 Euro/Jahr.


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