Die DSLV-Lizenzen sind nach Erwerb vier Jahre (jeweils bis zum Jahresende) gültig und müssen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer mit einer Weiterbildung von mindestens 8 UE (Basis) bzw. 15 UE (diplomiert) aufgefrischt werden. Die Inhalte der Auffrischung müssen einen fachlichen Bezug zu Wasser/Schwimmen haben.
Absolvent*innen der DSLV-Ausbildungen haben folgende Möglichkeiten, ihre Lizenz während der Gültigkeit aufzufrischen:
- Anerkennung von bis zu 8 UE über unsere fachspezifischen Online-Seminare (zu den Online-Seminaren).
- Anerkennung der Ausbildung zum/zur „DSLV geprüften Inklusionsschwimmlehrer*in“ (zur Ausbildung).
- Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen anderer Träger, z. B. dsv, dsv-jugend, Wasserwacht oder private Anbieter (sofern fachlich passend).
Je nach Ausbildung gelten unterschiedliche Regelungen für die Verteilung der Unterrichtseinheiten (UE):
Absolvent*innen der diplomierten Ausbildung
müssen innerhalb der vierjährigen Gültigkeitsdauer min. 15 UE an Weiterbildung einreichen. Davon dürfen bis zu 8 UE online absolviert werden, z.B. über unsere fachspezifischen Online-Seminare. Die übrigen 7-8 UE müssen in Präsenz stattfinden.
Absolvent*innen der Basis Ausbildung
müssen innerhalb der vierjährigen Gültigkeitsdauer min. 8 UE an Weiterbildung einreichen. Diese 8 UE können vollständig online absolviert werden, z.B. über unsere fachspezifischen Online-Seminare.
Hinweis
Pro Jahr bieten wir insgesamt vier Webinare an: zwei fachspezifische mit Bezug zu Wasser/Schwimmen und zwei fachferne. Für die Auffrischung der DSLV-Lizenzen können ausschließlich die zwei fachspezifischen Online-Seminare anerkannt werden.
Externe, die ihre Schwimmausbildung (z.B. Trainer C) bei anderen Verbänden absolviert haben, haben ebenfalls die Möglichkeit, einzelne Module der DLSV-Ausbildungen zu buchen. Diese können bei den jeweiligen Verbänden als Auffrischung anerkannt werden. Zwingend notwendig ist allerdings eine vorherige Abfrage beim zuständigen Schwimmverband.