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Mehr Sicherheit im Schwimmunterricht: Klare Standards statt Lücken im System

Veröffentlicht am 4. März 2025

Ein tragischer Vorfall hat uns alle erschüttert: Während des Schulschwimmunterrichts ertrank ein siebenjähriger Junge. Die beiden verantwortlichen Schwimmlehrerinnen wurden inzwischen verurteilt – doch die eigentliche Ursache des Unglücks liegt tiefer. Zum Zeitpunkt des Vorfalls betreuten eine Lehrerin und eine Referendarin 21 Kinder im Wasser – eine unverhältnismäßig hohe Anzahl, die keine ausreichende Aufsicht ermöglichte. Quelle: Konstanz: Junge stirbt nach Schwimmunterricht – Lehrerinnen verurteilt – DER SPIEGEL

Dieses schreckliche Ereignis verdeutlicht ein grundlegendes Problem: Es gibt keine bundeslandübergreifende einheitliche staatlich geregelten Qualifikationsanforderungen für Schwimmlehrkräfte.

Fehlende Mindestanforderungen an Schwimmlehrkräfte

Schwimmen zu lehren ist eine hochspezialisierte Aufgabe. Es geht nicht nur darum, Bewegungsabläufe zu vermitteln, sondern auch darum, Kinder sicher und behutsam an das Wasser heranzuführen. Die verbindlichen Standards berücksichtigen Folgendes nicht:

  • Pädagogisches Geschick: Jedes Kind ist anders – Ängste müssen erkannt und individuell berücksichtigt werden.
  • Didaktische Kompetenz: Der Schwimmunterricht muss strukturiert und altersgerecht gestaltet sein.
  • Sicheres Gruppenmanagement: Wer mit Kindern im Wasser arbeitet, muss jederzeit alle im Blick haben und Gefahren frühzeitig erkennen.

Fehlende Betreuungsschlüssel im Schwimmunterricht

Ein weiteres zentrales Problem ist das Fehlen verbindlicher Betreuungsschlüssel. Während in Kitas und Schulen klare gesetzliche Vorgaben existieren, die regeln, wie viele Kinder eine Fachkraft betreuen darf, fehlen solche Bestimmungen im Schwimmunterricht völlig.

Das führt dazu, dass eine einzige Person mit einer viel zu großen Kindergruppe im Wasser ist – eine hochriskante Situation. Genau das war im oben genannten Fall das Problem: Zwei Aufsichtspersonen für 21 Kinder. In jeder anderen Bildungseinrichtung wäre ein solches Verhältnis gesetzlich ausgeschlossen – doch im Schwimmunterricht gibt es keine festen Vorgaben.

Erfahrungen aus der Praxis bestätigen den Handlungsbedarf

Auch viele Lehrkräfte, die selbst Schwimmunterricht geben müssen, berichten von den enormen Herausforderungen, denen sie ausgesetzt sind. Sie stehen unter großem Druck, Kinder sicher ans Wasser heranzuführen, oft ohne die notwendige Ausbildung und ohne klare gesetzliche Rahmenbedingungen.

Unser Appell: Einheitliche Standards für mehr Sicherheit

Der Deutsche Schwimmlehrerverband fordert verbindliche Vorgaben, um tragische Unfälle wie den des siebenjährigen Jungen in Zukunft zu verhindern. Dazu gehören:

  • Eine verpflichtende Ausbildung für alle, die mit Kindern im Wasser arbeiten.
  • Einheitliche Betreuungsschlüssel, die gewährleisten, dass ausreichend Personal für eine sichere Lernumgebung vorhanden ist.

Dieser Vorfall darf sich nicht wiederholen. Schwimmen ist eine lebenswichtige Fähigkeit, die unter sicheren und professionellen Bedingungen vermittelt werden muss. Es ist an der Zeit, klare gesetzliche Standards zu schaffen – damit Kinder sicher schwimmen lernen und Eltern darauf vertrauen können, dass ihre Kinder in guten Händen sind.